Veranstaltungsregeln
Beim Triathlon Holten ist vieles erlaubt, aber einige Dinge sind absolut verboten!
- Es ist Jugendlichen unter 18 Jahren absolut untersagt, Alkohol zu kaufen oder zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlung werden Bußgelder dem Täter auferlegt.
Alle Besucher im Alter von 18 bis 25 Jahren, die alkoholische Getränke kaufen und konsumieren möchten, müssen sich ein Band an der Tokenverkaufsstelle besorgen. Dabei wird um einen Ausweis gebeten. Das Band muss deutlich sichtbar am Handgelenk getragen werden. - Es handelt sich um eine Sportveranstaltung: An verschiedenen markierten Stellen (u.a. in den Zelten) ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden eventuelle Bußgelder dem Täter auferlegt.
- Es ist nicht erlaubt, folgende Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen: (alkoholische) Getränke, Drogen, Glaswaren, Blechdosen, Plastikflaschen, Schlag- und/oder Stichwaffen, waffenähnliche oder anstößige Gegenstände.
- Das Tragen von Kleidung mit diskriminierenden und/oder provokanten Texten und/oder Darstellungen auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
Die Organisation behält sich das Recht vor, Personen in Clubkleidung (z.B. Motorrad- oder Fußballclubs) ohne Angabe von Gründen den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern. - Haustiere sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Es ist nicht gestattet, Speisen und Plastikgeschirr vom Veranstaltungsgelände mitzunehmen.
- Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die niederländische Gesetzgebung zum Gebrauch und Handel von Drogen.
- Besucher müssen die Vorschriften und/oder Anweisungen der Organisation und des Sicherheitspersonals befolgen.
- Besucher, die sich anstößig verhalten oder für Belästigungen sorgen, in welcher Form auch immer, oder in einem offensichtlichen Zustand der Trunkenheit sind, werden vom Sicherheitspersonal vom Veranstaltungsgelände entfernt oder ihnen wird der Zutritt verweigert. Dabei kann auch die Polizei eingeschaltet werden.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken kann aufgrund von Fehlverhalten und/oder Trunkenheit verweigert werden. - Es ist verboten, ausgegebene alkoholische Getränke an Personen unter 18 Jahren weiterzugeben.
- Das Betreten des Veranstaltungsgeländes und das Besuchen der Veranstaltung inklusive der verschiedenen Aktivitäten des Triathlon Holten erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers.
- Die Organisation kann nicht für erlittene Schäden oder Verletzungen des Besuchers und/oder seiner/ihrer Gegenstände haftbar gemacht werden. Dies umfasst auch Diebstahl und Verlust.
- Während der Veranstaltung werden (Foto- und Film-) Aufnahmen gemacht. Besucher erteilen bei Eintritt stillschweigend die Erlaubnis an die Organisation, diese Aufnahmen zu vervielfältigen, öffentlich zu machen und/oder zu verwenden. Das während der Veranstaltung verantwortliche Sicherheitsunternehmen ist hierfür von der Justiz autorisiert.
- Beim Gebrauch von einem der Dienste des Erste-Hilfe-Postens:
a. Darf nur eine zusätzliche Person mit hinein.
b. Darfst du kein Mobiltelefon benutzen.
c. Darfst du nicht rauchen.
d. Darf kein Getränk mit hineingenommen werden. - Bei Feststellung eines Verstoßes gegen diese Vorschriften kann die Organisation oder das angeheuerte Sicherheitspersonal den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern oder vom Gelände entfernen.
Unter Veranstaltungsgelände wird die Kalfstermansweide verstanden.